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Parkordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher in unserem Park
Für Sie beginnen jetzt einige Stunden des Entdeckens und Erlebens. Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zulassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Überdies bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln, die unserer Allgemeinen Geschäftsgrundlagen darstellen, genau zu beachten, um dadurch Unstimmigkeiten auszuschließen.
1. Parken
Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung. Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr stark behindern, müssten wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen.
Achten Sie bitte bei Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.
Für Schäden, die auf außergewöhnliche Ereignisse wie Sturm, Hagel, Explosionen und Feuer zurückzuführen sind und bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch andere, können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige unserer Einrichtung verursacht wurde. Schadensersatz kann aber nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar war.
2. Eintrittspreise
Das Gelände des Freizeitparks darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarten sind nur am Tage des Kaufs gültig. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes.
Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden.
3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
a) Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der Leinegeführt werden. Zu den Streichelgehegen, Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
b) Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Nutzen Sie für Zigarettenreste die aufgestellten Behälter.
c) Besucher dürfen die Wege und Plätze nicht verlassen.
d) Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) sind auf dem Gelände des Parks nicht gestattet.
e) Den Anordnungen des Personals des Parks ist im eigenen Interesse Folge zu leisten.
f) Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikwiedergabegeräten ist untersagt.
4. Besondere Hinweise für den Bereich des Tierparks
a) Sicherheitsabsperrungen und Zäune dienen Ihrer persönlichen Sicherheit. Jedes Übergreifen und Überklettern bedeutet Lebensgefahr und ist strengstens verboten.
b) Für den gesamten Park besteht Fütterungsverbot.
c) Das bei uns gekaufte Tierfutter darf nur im Streichelgehege verfüttert werden.
d) Jegliches Beunruhigen, Necken usw. der Tiere ist untersagt.
c) Das Betreten der Streichelgehege geschieht auf eigene Gefahr. Nach Benutzung des Streichelgeheges empfehlen wir Ihnen, sich in der angrenzenden Toilette des Freizeitparks die Hände zu waschen.
5. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark und Spielscheune
Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Bitte beachten Sie jeweils die Anweisungen des Bedienungspersonals. Sollten Sie mutwillig die Benutzungshinweise und Bedienungsanleitungen sowie die Anweisungen des Bedienungspersonals missachten, so kann das Bedienungspersonal Sie von der Benutzung der Attraktionen ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange ,,vorzudrängeln".
Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzeranleitungen oder durch mutwillige Beschädigung entstehen.
6. Benutzung der Spielplätze
Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
7. Aufsichtspflicht
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entsteht.
8. Haftungsbeschränkungen
Wir haften nur für Schäden, die auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unseres Personals zurückzuführen sind, insbesondere wird auch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen.
9. Schadensmeldungen
Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei unserem Personal. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.
10. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Gelände und auf den Parkplätzen des Parks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.
Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass das Recht am eigenen Bild für Presse- und Werbeaufnahmen der Parköffentlichkeitsarbeit dem Tier- & Freizeitpark übertragen wird.
11. Hausrecht
Der Betreiber ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.
Und nun wünschen wir Ihnen einen unbeschwerten und schönen Tag und viel Vergnügen in unserem Tier- & Freizeitpark.